Das Asylgesetz regelt in einer Soll-Vorschrift die Gemeinschaftsunterbringung (§ 47 AsylG). Die Landkreise und kreisfreien Städte bringen Geflüchtete ohne Anerkennung im Auftrag des Landes unter und erhalten alle Kosten vom Land erstattet. Landkreise und kreisfreie Städte sind rechtlich die Träger der Einrichtungen und bedienen sich dabei ggf. sozialer Träger und Sicherheitsdienste. Das Land bestimmt dabei, wie untergebracht werden soll, was es kosten darf und setzt minimale Standards (GUVO MV). Im Rahmen des kommunalen Haushalts können diese Vorgaben übertroffen werden.
Anerkannte Geflüchtete oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen dürfen aus Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. Sie beziehen Bürgergeld oder Sozialhilfe, benötigen aber viel Unterstützung bei der Beantragung, bei der Wohnungssuche und bei vielen anderen Angelegenheiten mehr.
Die Unterbringung ist ein Aushandlungsprozess zwischen Landkreis und Land. Gemeinden werden nur beteiligt, wenn es um Gemeindegrundstücke oder Bebauungspläne geht. Der Landkreis könnte Gemeinden einzelne Geflüchtete „auch einfach vor die Tür stellen“, wenn es keine freien Unterkünfte mehr gibt. Das geschieht aber aus Gründen der Bedürfnisse der geflüchteten Menschen zum Glück nicht. Auch um des Friedens in der kommunalen Familie willen trauen sich Landräte oder kommunale Politik nicht, hierzu Satzungen zu beschließen. Das Innenministerium und das Landesamt hätten bei dieser Form der Unterbringung mehr Verwaltungsaufwand.
Das Betreiben von Gemeinschaftsunterkünften wird ebenso wie die vorgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen nach einem Ausschreibungsverfahren vergeben.
Gute Beispiele
- In Schwerin wird nicht kaserniert (lange Flure, Schulen, Kasernen usw.) sondern in Wohnungen im Wohngebiet untergebracht.
- In Rostock werden die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren politisch mit Anfragen und Diskussionen in der Bürgerschaft begleitet.
- In Rostock gibt es in einer der Unterkünfte Hausaufgabenbetreuung.
- Im Landkreis Ludwigslust Parchim wird der Kreishaushalt freiwillig um einen sechsstelligen Betrag aufgestockt, um die von Land und Bund finanzierten Beratungsstellen aufzustocken und die Betreuung kreisweit zu gewährleisten.
Musteranfragen/-anträge
- Ausländerstatistik nach Herkunftsländern, Dauer des Aufenthalts, Aufenthaltsstatus, Geschlecht, Alter u.v.a.m.
- Geduldete: Welche Duldungsart, Duldungsgründe, Herkunftsländer (Abschiebungen nach Afghanistan, Syrien, Somalia, in den Iran sind grundsätzlich verboten, in manche anderen Länder kann nicht abgeschoben werden, weil das Herkunftsland nicht mitarbeitet)
- Rückkehrberatung: Gibt es sie im Landkreis? Unterstützung bei der Antragstellung erfolgt? Wie viele Ausreisen nach Rückkehrberatung? Herkunftsländer? Wie viele Mittel wurden durch die Beratungsstelle bzw. die Betroffenen beantragt? Wie hoch waren im vergangenen Jahr die ausgereichten Fördermittel?
- Unterbringungsorte und Plätze, auch Übergangsheime für anerkannte Geflüchtete, Ortskräfte oder Menschen aus der Ukraine oder Fehlbelegung der Gemeinschaftsunterkünfte (weil die Betr. keine Wohnung finden)
- Träger der Unterbringung und künftige Ausschreibungstermine
- Einsicht in die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen: Entsprechen diese den Vorgaben des Landes oder anderen sozialen Standards
- Unbegleitete Minderjährige: Wo, wie viele, Herkunftsländer, aus anderen Bundesländern zugewiesene, Erstattung anderer Bundesländer klappt? Vermisste Personen?
Knackpunkte & Herausforderungen
- Landräte und Oberbürgermeister*innen ziehen sich bei dem Thema „Flucht und Asyl“ zuweilen darauf zurück, sie handelten im übertragenen Wirkungskreis. Die Politik habe nichts dazu zu sagen. Das trifft nur teilweise zu. Wo in den Gesetzen Ermessenspielräume und Regelungslücken bestehen, kann Kommunalpolitik Einfluss nehmen. Auskunftsrechte bestehen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ohnehin.
- Einsicht in Ausschreibungsunterlagen für Gemeinschaftsunterbringung und Bewachung nehmen: Die Verwaltung verwendet Musterverträge, die das Land vorschreibt. Die Akteneinsicht ist ein sehr deutliches Signal des Misstrauensgegenüber der Verwaltung. Das kann dazu führen, dass sich das Verhältnis zur Verwaltung oder einem Teil der Verwaltung deutlich verschlechtert. Das sollte man vorher abwägen.
- Jede Problematisierung der Migrationspolitik kann dazu führen, dass dem rechten Framing der Überforderung und fehlenden Ordnung („Wir werden überrannt“) Vorschub geleistet wird.
- Migrationspolitische Themen sollten positiv und lösungsorientiert angegangen werden: Wo konkret trägt welche Maßnahme zu welchem Fortschritt bei? – Beispiele: Dolmetscherpool ansiedeln, Hausaufgabenprojekt unterstützen, Einkaufshilfen…
Weitere Informationsquellen
Willkommensportal des Landes und des Landkreises LUP
Das Portal bietet landesweit Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten, die nach Kategorien auf einer Karte gesucht werden können:
willkommeninmv.de/willkommen
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Der Flüchtlingsrat gibt als überparteiliche gemeinnützige Institution allen demokratischen Parteien Unterstützung, wenn es um die Verbesserung der Lebenssituation Geflüchteter in Mecklenburg-Vorpommern geht. Er veröffentlicht regelmäßig wichtige gesetzliche Änderungen und informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit.
www.fluechtlingsrat-mv.de
Integrationsbeauftragte des Bundes
www.integrationsbeauftragte.de/ib-de
Integrationsbeauftragte des Landes
www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Integration/
Integrationsbeauftragte-MV/
Alle Landkreise und einige Städte haben aktuell ebenfalls Integrationsbeauftragte. Sie stellen ggf. wichtige Kooperationspartner*innen dar.
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