Warum Kommunalpolitiker*innen diese Handreichung brauchen
Ein Teil der Kommunen ist über der Leistungsgrenze bei Unterbringung, Versorgung und Integration, so wird aktuell diskutiert. Aber zugleich hat die überwiegende Mehrzahl der Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gar keine Geflüchteten aufgenommen. Das Politikfeld Asyl–Migration–Integration ist auf kommunaler Ebene bislang nur selten Gegenstand eines transparenten politischen Diskurses gewesen. Rechte und Rechtsextreme kommunale Vertreter*innen haben es stattdessen destruktiv mit Flüchtlingsabwehrdebatten besetzt.
Eine konstruktive, an Lösungen orientierte Kommunalpolitik ist aber angesichts unterschiedlicher Zuständigkeiten und komplexer sowie komplizierter Rechtslagen gar nicht so einfach. Integrationsmaßnahmen sind eine freiwillige Aufgabe, Ausländerrecht und Unterbringung werden von den Kommunen im übertragenen Wirkungskreis umgesetzt. Gute Integrationspolitik macht die Türen auf und sucht nach Unterstützung für Ausländer*innen. Ausländerrecht ist Polizeirecht, schützt die Bundesrepublik Deutschland und verschließt die Türen. In diesem Spannungsfeld sicher durch die „klemmenden Türen“ zu leiten, das soll mit dieser Handreichung erleichtert werden.
Wie die Handreichung aufgebaut ist und genutzt werden kann
Die Handreichung gibt einen Überblick über Zuständigkeit und Aufgaben des Politikfeldes. Sie behandelt die Themen Unterbringung, Integration, Gesundheit und Finanzen.
Gesundheit ist dabei das integrationspolitische Handlungsfeld, das besonders herausgehoben wird, weil es hier die wenigsten Strukturen gibt, in manchen Gegenden des Landes gar keine. In den Handlungsfeldern Bildung, Ausbildung, Arbeit usw. gibt es landesweit sehr viele bundes- und landesgeförderte Projekte vom Sprachkurs bis zur beruflichen Anerkennung.
Jedes inhaltliche Kapitel enthält gute Beispiele, Tipps für die Antragstellung oder für Anfragen, zu denen nach und nach Musteranträge und -anfragen verlinkt werden sollen, sowie Knackpunkte und Herausforderungen. Jeder Abschnitt enthält Verlinkungen zu rechtlichen Regelungen wie Gesetzen, Verordnungen oder verwaltungsleitenden Erlassen.
Ein Schlussabschnitt dieser Handreichung befasst sich mit der Notwendigkeit fakten- und menschenrechtsbasierter Argumentation für die Begründung von Anträgen oder die kommunale Öffentlichkeitsarbeit.
Autorin der Handreichung ist Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates M-V e.V. sowie Mandatsträgerin im Kreistag Ludwigslust-Parchim und Sprecherin der LAG Migration und Flucht für Bündnis 90/Die Grünen. Als Erziehungswissenschaftlerin ist sie seit Jahrzehnten in der Flüchtlingsarbeit tätig, berät, vernetzt und qualifiziert Beratungsstellen, Integrationsakteur*innen sowie Politik und Verwaltung.
Diese Handreichung gibt den Stand von Januar 2025 wieder. Sie soll regelmäßig aktualisiert werden und nach und nach wachsen. Sie wird ergänzt werden um Musteranfragen und -anträge. Das Grüne Forum und die Autorin freuen sich daher auch über Anregungen: Was fehlt? Welche Anfragen und Anträge wurden beispielsweise vor Ort gestellt? Welche positiven Initiativen sollten beispielgebend erwähnt werden?
Wir wünschen gute Lektüre!
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