Gesundheit ist ein Menschenrecht. Leider haben immer noch nicht alle Menschen in Deutschland den gleichen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen wie die Mehrheitsgesellschaft. Es gibt sprachliche und informationelle Hürden aber auch rechtliche und finanzielle Barrieren.
Wie die Gesamtbevölkerung wird auch der Anteil von Menschen mit familiärer Einwanderungsgeschichte älter. Das bringt besondere Herausforderungen mit sich.
Geflüchtete mit einer Behinderung und deren Familien haben es oft schwer, Unterstützung bei der Sozialberatung, bei der Wohnungssuche oder auch beim Deutschlernen zu erhalten.
Schließlich ist die Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung im ländlichen Raum häufig problematisch. Zu wenige Arztpraxen versorgen zu viele Patient*innen, Fachkräfte fehlen.
Dabei gibt es zu beachtende Bedingungen:
- Geflüchtete im Asylverfahren und abgelehnte Asylsuchende erhalten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen. Sie sind nicht krankenversichert.
- Ausländer*innen werden häufig wegen der Sprachbarrieren nicht als Patient*innen in Arztpraxen angenommen. Ärzt*innen fürchten erschwerte Kommunikation, erhöhten Zeit- und Verwaltungsbedarf, Fehldiagnosen und damit Behandlungsfehler.
- Was im Rahmen von Jugendhilfe, der Sozialgesetzgebung und des Asylbewerberleistungsgesetzes doch an Finanzierung möglich ist, ist wegen der komplexen Rechtslage (Bundesgesetzgebung) oft nicht bekannt.
Im Rahmen von Projektarbeit ist vor Ort aber eine Menge möglich. Das kommunale Gesundheitsamt kann einen runden Tisch einberufen, an dem alle Akteur*innen vor Ort mitwirken können. Das können Migrant*innenselbstorganisationen (MSO), Wohlfahrtsverbände, Migrationsberatungsstellen, die Kassenärztliche Vereinigung, Interessierte Ärzt*innen und Therapeut*innen u.v.a.m. sein.
Mit Integrationsfördermitteln können Diagnose- und Behandlungsstrukturen und Sprachmittlung aufgebaut werden.
Gute Beispiele
- Landeshauptstadt Schwerin, Landkreis Ludwigslust-Parchim: Ärzt*innen-Brief
- Stadt Neubrandenburg: Einrichtung eines Medizinischen Zentrums zur Behandlung Geflüchteter, die keine Aufnahme in Arztpraxen fanden
- Landkreis Ludwigslust-Parchim: LUP-Kliniken versorgen Geflüchtete an unterschiedlichen Standorten. Das Innenministerium erstattet die Kosten.
Musteranfragen/-anträge
- Gesundheitsversorgung: Schreiben an niedergelassene Ärzt*innen, appellieren Geflüchtete als Patient*innen aufzunehmen
- Wie viele psychosoziale Beratungsstellen gibt es im Landkreis, in der Stadt? Wie werden Traumatisierte (Vulnerable) gemäß Aufnahmerichtlinie der EU besonders versorgt? Wie viele Fälle dieser besonderen Versorgung gibt es an welchen Orten?
- Bezahlt die Kommune Dolmetschleistungen im Rahmen der Gesundheitsversorgung? Unterstützt und nutzt die Kommune die Sprachmittlerpools in M-V?
Knackpunkte & Herausforderungen
- Die Gesundheitsversorgung Geflüchteter ist eingeschränkt. Oft fehlen vor Ort das nötige Geld oder Personal. Aber die Europäische Union stellt in der Aufnahmerichtlinie fest, dass für manche Personengruppen besonderer Schutzbedarf besteht. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, die jeweils besonderen Bedürfnisse dieser Personen im Asylverfahren, in der Unterbringung und im Bereich der materiellen und medizinischen Versorgung sicherzustellen. In den Verhandlungen der Kommunen mit dem Innenministerium über die Erstattung notwendiger Kosten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz können Kommunen für diese besondere Versorgung durch besondere Projekte mehr als den Standard herausholen.
- Die Bundesregierung hat vor den Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen im SGB V zu verankern. Das ist bislang noch nicht erfolgt. Die Kommunen sollten einerseits auf Umsetzung drängen, sich andererseits strukturell vorbereiten.
Weiterführende Informationen
Handicap International, Co-Preisträgerin des Friendensnobelpreises, setzt mit dem Projekt Crossroads gesellschaftliche und politische Impulse für Veränderungen bei der Aufnahme und Integration dieser Menschen. Ziel des Projektes ist es, die Teilhabe Geflüchteter mit Behinderung zu verbessern. Es informiert, qualifiziert und vernetzt.
www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/capacity-building/roadbox/grundlegende-informationen-zur-lebenssituation-von-gefluchteten-menschen-mit-behinderung/
Der Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit möchte die gesundheitliche Chancengleichheit in Deutschland verbessern und die Gesundheitsförderung bei sozial benachteiligten Gruppen unterstützen. Dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiierten Verbund gehören 76 Organisationen an. Der Verbund fördert vorrangig die Qualitätsentwicklung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und die ressortübergreifende Zusammenarbeit. Für die Arbeit mit Geflüchteten hat er eine Handreichung erstellt (PDF):
www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/fileadmin/user_upload/pdf/Handreichungen/21-02_Handreichung_Gesundheitsfoerderung_mit_Gefluechteten.pdf
Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) haben ein Forderungspapier veröffentlicht (PDF):
www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/2023-11-24_Forderungspapier_BAGFW_BKMO_Sprachmittlung_Gesundheitswesen_final.pdf
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