Integration

Anders als bei relativ starr geregelten Aufenthalts- und Asylrecht verhält es sich in den politischen Handlungsfeldern der Integration von Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte. Hier gibt es auf Bundesebene nur ein Artikelgesetz, das folgende bereits bestehenden Gesetze änderte:

  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch,
  • Drittes Buch Sozialgesetzbuch,
  • Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch,
  • Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Aufenthaltsgesetz,
  • Asylgesetz und
  • AZR-Gesetz (Gesetz über das Ausländerzentralregister).

Im Wesentlichen ging es dabei aber um Einschränkungen der Freizügigkeit, um Zugänge zu Deutschkursen und zum Arbeitsmarkt.

Integration ist mehr als Unterbringung und Versorgung

Integration betrifft alle Bereiche menschlichen Lebens und damit alle politischen Handlungsfelder. Deswegen gibt es Länder, die dazu Landesgesetze beschlossen haben. Mecklenburg-Vorpommern hat 2024 ein Integrations- und Teilhabegesetz beschlossen.

Handlungsmöglichkeiten zur Integration bezüglich Betreuung, Sprache, Bildung, Ausbildung, Arbeit, Gesundheit, Sport, Kultur, Freizeit usw. gibt es wegen des fehlenden gesetzlichen konkreten Rahmens im Rahmen kommunaler freiwilliger Aufgaben zu Hauf. Weil Integration vor Ort stattfindet betrifft das im Gegensatz zu den klar geregelten ausländerrechtlichen Fragen nicht nur Landkreise und kreisfreie Städte, sondern jede kleine Gemeinde, in denen Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte leben.

Das Land fördert Maßnahmen zur Integration

Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Wenn man Menschen fragt, ab wann sie sich integriert gefühlt haben, sprechen diese zumeist von dem Moment gleicher Rechte. Einbürgerungsverfahren oder selbst das Erlangen eines unbefristeten Aufenthaltsstatus dauernd immer noch zu lange, oft auch wegen schlecht besetzter Ausländerbehörden. Besetzung, Öffnungszeiten, Fremdsprachenkenntnisse der kreislichen Behörden sollten kommunal thematisiert werden.

Die Herausforderungen sind vor Ort jeweils unterschiedlich

Kommunen in ländlichen Räumen stehen einer Vielzahl unterschiedlicher Herausforderungen gegenüber, um für Zugewanderte attraktiv zu sein und zu bleiben: Verfügbarkeit von Wohnraum, Sprachförderung, Gesundheitsversorgung, (berufliche) Qualifizierung, Zugang zum Arbeitsmarkt und soziale Anbindung an die lokale Bevölkerung sind nur einige der Faktoren, die auf den Bleibewunsch Zugewanderter Einfluss haben. Auch muss man vor Ort die Mehrheitsbevölkerung in den Blick zu nehmen.

Gute Beispiele
  • Café International Neubrandenburg
  • Sprachcafé Rostock
  • Hausaufgabenhilfe Stralsund

Musteranfragen/-anträge
  • Anzahl der Einbürgerungen, durchschnittliche Dauer der Verfahren
  • Durchführung einer Einbürgerungsfeier (Wertschätzung gegenüber Zugewanderten, positive Wahrnehmung schaffen)
  • Kommunale Anträge oder Anträge von Vereinen und Verbänden aus dem Landesintegrationsfonds: Wie viele und welche Inhalte, welche Träger, was wurde in welcher Höhe bewilligt? Gab es Konflikte mit Trägern oder mit dem Land?
  • Einrichtung eines Integrationsbeirates oder Ausländerbeirates
  • Gibt es ein Integrationskonzept? Je nachdem: Integrationskonzept erarbeiten oder fortschreiben (breite Beteiligung nötig, viel Arbeit, längerer Prozess, nichts für das Ende einer Legislatur)
  • Regelmäßige Kontakte, Berichterstattungen in zuständigen Ausschüssen (Sozialausschuss, Jugendhilfe, Bildung usw.)
Knackpunkte & Herausforderungen
  • Wegen der notwendigen breiten Beteiligung bei der Erarbeitung oder Fortschreibung eines Integrationskonzeptes, sollten diese nicht zum Ende einer Legislatur beantragt werden. Es besteht die Gefahr, dass der Beschluss im Sande verläuft.
  • Integrationsmaßnahmen verursachen als freiwillige Aufgaben Kosten, die im Rahmen von Haushaltsberatungen durchgesetzt werden müssen. Hier ist Unterstützung von Verbänden und potenziellen Aufgabenträgern und interfraktionelle Zusammenarbeit gefragt.
  • Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Das führt dazu, dass ggf. für ein Thema mehrere Ausschüsse zuständig sind. Für langfristigere Aufgaben ist es sinnvoll, einen zeitweiligen Ausschuss einzusetzen. Zeitweilige Ausschüsse sind in der Kommunalverfassung (§ 36 KV MV) geregelt.
Weitere Informationsquellen

Die Integrationsbeauftragte
www.integrationsbeauftragte.de/ib-de

Der Mediendienst Integration ist ein Projekt des „Rats für Migration e.V.“ (RfM), einem bundesweiten Zusammenschluss von Migrationsforscherinnen und -forschern. Seit seiner Gründung setzt er sich für eine differenzierte Debatte über die Politikfelder Migration und Integration ein. Er unterstützt mit Expertise, Daten und Fakten. Die stets aktuell gehaltenen Informationen helfen bei der Begründung von Anträgen.
mediendienst-integration.de

Migranet M-V e.V., das Netzwerk der MigrantInnenselbstorganisationen (MSO) in Mecklenburg-Vorpommern, ist das Sprachrohr für die Interessen und Bedürfnisse von Zugewanderten und arbeitet vielfach mit den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung aller Ebenen zusammen. Migranet MV e.V. möchte auch kommunalpolitisch die Einwanderungsgesellschft mitgestalten und prägen. Kommunalpolitik sollte mehr mit Migrant*innen sprechen als über sie. www.migranet-mv.de

 

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